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   BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00   

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https://dejure.org/2000,9447
BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00 (https://dejure.org/2000,9447)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.2000 - 6 B 63.00 (https://dejure.org/2000,9447)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 6 B 63.00 (https://dejure.org/2000,9447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei allgemeiner Wehrpflicht nur für Männer - Umfassende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Zulässigkeit der Nichtheranziehung einzelner ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zaoerv.de PDF, S. 58 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Der Senat hat zu der Frage der Beschränkung der Wehr- und Ersatzdienstpflicht auf Männer zuletzt in seinem Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - (BVerwGE 110, 40, 52 f.) wie folgt Stellung genommen: Dass Frauen - anders als Männer - in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12 a GG.

    Durch § 548 ZPO wird allerdings nicht die Rüge solcher Verfahrensfehler ausgeschlossen, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften (vgl. BVerwGE 39, 319, 323 f.; 110, 40, 44).

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    An dieser rechtlichen Beurteilung hat sich durch das von der Beschwerde erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2000 - C-285/98 - (NJW 2000, 497) nichts geändert.
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Diese Vorschrift hat gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art. 3 Abs. 2 und 3 GG; sie wäre somit - selbst als Ausnahmeregelung - gerechtfertigt, wenn man in der Dienstpflicht für Männer eine "Benachteiligung" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen hätte (BVerfGE 12, 45, 52 f.).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenfalls seit langem geklärt, dass die Nichtheranziehung einzelner Wehrpflichtiger oder Gruppen von ihnen zum Wehrdienst nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von Wehrdienstausnahmen zulässig ist und dass der Wehrpflichtige eine etwaige mit dieser Rechtslage nicht in Einklang stehende Einberufungspraxis seiner Einberufung nicht entgegenhalten kann (BVerwGE 92, 153 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Es fehlt die Formulierung einer bestimmten, höchtrichterlich ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Durch § 548 ZPO wird allerdings nicht die Rüge solcher Verfahrensfehler ausgeschlossen, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften (vgl. BVerwGE 39, 319, 323 f.; 110, 40, 44).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Denn die Verfahrenstrennung unterliegt nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht der Beschwerde; hieraus folgt nach § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO, dass diese Frage der revisionsgerichtlichen Beurteilung entzogen ist (vgl. Beschluss vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).
  • BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 62.00

    Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei

    Auszug aus BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 63.00
    Die dagegen am 31. Mai 2000 erhobene Klage (VG 11 K 3361/00) hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 6. Oktober 2000 abgewiesen, gegen das sich der Kläger ebenfalls mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet (BVerwG 6 B 62.00).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Bleibt der Gesetzgeber unter den genannten Voraussetzungen auf Dauer untätig, führt dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Wehrpflicht insgesamt (in diesem Sinne bereits Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2000 - BVerwG 6 B 63.00 - Buchholz 11 Art. 12 a GG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 26.06.2006 - 6 B 9.06

    Allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit; Pflichtdienst für Männer;

    Diese Vorschrift hat gleichen verfassungsrechtlichen Rang wie Art. 3 Abs. 2 und 3 GG; sie wäre somit - selbst als Ausnahmeregelung - gerechtfertigt, wenn man in der Dienstpflicht für Männer eine "Benachteiligung" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen hätte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45, 52 f.; Beschluss vom 27. Dezember 2000 - BVerwG 6 B 63.00 -).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 6 B 20.02

    Beschränkung der Wehr - und Ersatzdienstpflicht auf Männer

    Damit hat der Verfassungsgeber die in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit geführte Debatte zur Wehrpflicht von Frauen (vgl. dazu den Bericht der von der Bundesregierung berufenen Wehrstrukturkommission vom 23. Mai 2000, S. 76 f. mit Hinweis auf die Änderung des Art. 3 Abs. 2 GG im Jahre 1994 und auf die fortbestehenden Benachteiligungssituationen für Frauen) abschließend und für die Gerichte bindend entschieden (Beschluss vom 27. Dezember 2000 - BVerwG 6 B 63.00 -).

    Die öffentliche Erörterung der Frage, wie in der Zukunft nach einem geplanten erheblichen Abbau von Dienstplätzen für Wehrpflichtige die Wehrgerechtigkeit gesichert werden könne, ist hierfür kein Beleg (Beschluss vom 27. Dezember 2000 - BVerwG 6 B 63.00 -).

  • VG Stuttgart, 23.11.2005 - 17 K 1433/03

    Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht und Herausnahme aus der Erfassung;

    Eine Unvereinbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Wehrpflicht insgesamt mit der Wehrgerechtigkeit mit der Folge der Verfassungswidrigkeit (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.12.2000 -BVerwG - 6 B 63.00 - Buchholz 11 Art. 12 a GG Nr. 2 S. 3) ist in einem solchen Fall allerdings nur dann gegeben, wenn der Gesetzgeber trotz offensichtlichen Missverhältnisses untätig bleibt und nicht für eine sachgerechte Neuregelung der Verfügbarkeitskriterien, insbesondere durch Erweiterung der Wehrdienstausnahmen, und damit für verfassungsgemäße Zustände sorgt.
  • BVerwG, 27.12.2000 - 6 B 62.00

    Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter bei

    Die insoweit erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ebenfalls mit Urteil vom 6. Oktober 2000 (VG 11 K 5514/00) abgewiesen, wogegen sich der Kläger ebenfalls mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet (BVerwG 6 B 63.00).
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